Sicher ist sicher. Das gilt vor allem für den Transport von Gefahrgut. Deshalb müssen der Verpackungsgruppe II und III zugeordnete Füllgüter in Big Bags transportiert werden, die von neutralen Testinstituten erfolgreich nach den Richtlinien der UN getestet wurden.
Aus diesem Grund werden Big Bags dieses Typs auch UN Bags genannt. Mehrere internationale Normen und Vereinbarungen regeln den Transport und die Lagerung von Gefahrgut, basierend auf dem so genannten "Orange Book" der Vereinten Nationen. Diese bestimmen alle Grundlagen, die bei der Verwendung von UN Bags erfüllt werden müssen. Sie umfassen den Herstellungsprozess, die Eigenschaften, die Kennzeichnung, ein strenges Testverfahren, die Zulassung und die Anwendung der Big Bags im Rahmen der entsprechenden Gefahrgut-Kennzeichnung.
Alle Big Bag-Typen sind als UN Bag erhältlich und mit UN-Gefahrgutzulassung lieferbar. Sie werden regelmäßig von unabhängigen Testinstituten überprüft. Die UN-Gefahrgutkennzeichnung wird auf den einzelnen Big Bag gedruckt. Selbstverständlich stehen wir bei Fragen zu den UN-Bestimmungen für Gefahrgut zur Verfügung und beraten Sie hinsichtlich der anzuwendenden UN Bags.
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